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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen LightTecPro und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von LightTecPro in Anspruch nehmen (nachfolgend Mieter genannt). Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§2 Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote von LightTecPro sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch LightTecPro bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen (Telefax) Form.

2. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit dem Tag der Rückgabe der gemieteten Geräte. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden. Ein angebrochener Tag wird als voller Tag berechnet.

§3 Gewährleistung und Haftung

LightTecPro verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die Übergabe erfolgt im Lager von LightTecPro. Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der Kosten. LightTecPro ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

§4 Pflichten des Mieters

1. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. nach Erhalt (bei Versand) der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.

2. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt LightTecPro zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages.

3. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, LightTecPro den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter sichert LightTecPro zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.

4. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist LightTecPro hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, LightTecPro den nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.

§5 Gewährleistungsansprüche des Mieters

Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, das der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übernahme gem. § 4, Ziffer 1, überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist LightTecPro nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist LightTecPro zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im Übrigen sind ausgeschlossen.

§6 Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.

§7 Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. LightTecPro behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern.

Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 3 Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 25% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto zu bezahlen.

Bestelltes/geliefertes Leihmaterial wird im vollen Umfang der Bestellung berechnet.

Sämtliche Preise bei LightTecPro sind ohne 19% Mwst, §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz.

Für Beschädigungen und Verschmutzungen unseres Leihmaterials beanstanden wir eine Nachberechnung.

§8 Rechte Dritter

Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

§9 Weitervermietung

Die Weitervermietung unserer Ware ist ausdrücklich untersagt. Sie ist nur mit Zustimmung des Eigentümers gestattet.

§10 Salvatorische Klausel

Sollten in dem Vertrag eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt.

§11 Schlussbestimmungen

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen LightTecPro und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Preise von LightTecPro verstehen sich in EURO. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten.

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